Rechtsgebiet

Vertragsrecht

Gestaltung, Prüfung und Verhandlung der Verträge, auf denen Unternehmen, Kooperationen und Geschäftsbeziehungen beruhen.

Verträge verteilen wirtschaftliche Chancen und Risiken. Ihre Bedeutung zeigt sich häufig erst dann, wenn Leistungen ausbleiben, Kosten steigen oder sich die Interessen der Parteien verändern. Gerade langfristige Geschäftsbeziehungen benötigen deshalb Regelungen, die nicht nur den gewünschten Normalfall beschreiben, sondern auch Konflikte, Veränderungen und einen möglichen Ausstieg berücksichtigen.

Wir gestalten, prüfen und verhandeln Verträge im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Dazu gehören unter anderem Rahmen-, Liefer-, Vertriebs-, Kooperations- und Dienstleistungsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir überprüfen Haftungsregelungen, Leistungsbeschreibungen, Vergütungsmechanismen und Kündigungsrechte und begleiten Unternehmen bei der Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher Ansprüche.

Ein guter Vertrag muss zum Geschäftsmodell passen. Wir konzentrieren uns deshalb auf die wirtschaftlich entscheidenden Punkte und vermeiden Regelungen, die zwar juristisch vollständig wirken, im operativen Geschäft aber nicht funktionieren. Ziel ist eine klare Risikoverteilung und ein Vertragswerk, das Entscheidungen erleichtert statt neue Unsicherheiten zu schaffen.

Schwerpunkte

  • 01Unternehmens- und Rahmenverträge
  • 02Liefer- und Vertriebsverträge
  • 03AGB und Haftungsregelungen
  • 04Vertragsstreitigkeiten

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