Rechtsgebiet
Steuerrecht
Steuerrechtliche Gestaltung und Interessenvertretung für Unternehmen, Unternehmer und Vermögensinhaber.
Steuerliche Folgen prägen viele unternehmerische Entscheidungen lange bevor eine Steuererklärung abgegeben wird. Rechtsform, Holdingstruktur, Transaktion, Nachfolge oder Umwandlung können wirtschaftlich sinnvoll oder nachteilig sein – abhängig davon, wie die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenspielen. Steuerrecht sollte deshalb nicht nachträglich geprüft, sondern in die Strukturierung einer Entscheidung einbezogen werden.
Wir beraten zu steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Gesellschaftsstrukturen, Umwandlungen, Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie Transaktionen. Daneben vertreten wir Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung – von der steuerlichen Außenprüfung über das Einspruchsverfahren bis zum Verfahren vor den Finanzgerichten. Wo wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Strukturen betroffen sind, verbinden wir die steuerrechtliche Bewertung mit der zugrunde liegenden unternehmerischen Fragestellung.
Nicht jede steuerlich denkbare Gestaltung ist wirtschaftlich sinnvoll. Wir vergleichen Alternativen deshalb nicht allein anhand der Steuerbelastung, sondern berücksichtigen Aufwand, Flexibilität, rechtliche Risiken und die langfristigen Ziele des Mandanten. Daraus entsteht eine Entscheidung, die auch außerhalb des Steuerrechts trägt.
Schwerpunkte
- 01Steuerliche Gestaltungsberatung
- 02Umwandlungs- und Strukturierungsfragen
- 03Betriebsprüfung und Einspruch
- 04Finanzgerichtsverfahren
Ansprechpartner
- Sebastian-Johannes MeierRechtsanwalt
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