Branche & Zielgruppe

Öffentlicher Sektor

Rechtliche Beratung für öffentliche Arbeitgeber, öffentliche Unternehmen und weitere Akteure des öffentlichen Sektors – mit Schwerpunkt auf Arbeitsrecht, Infrastruktur und öffentlich-privaten Kooperationen.

Der öffentliche Sektor muss rechtliche Bindungen, wirtschaftliche Verantwortung und langfristige Aufgabenerfüllung miteinander verbinden. Personalentscheidungen, Investitionen in Infrastruktur oder die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen haben deshalb regelmäßig Auswirkungen, die über die einzelne Rechtsfrage hinausreichen. Besonders anspruchsvoll werden Vorhaben, wenn bestehende Strukturen verändert, öffentliche Aufgaben neu organisiert, Gesellschaften eingebunden oder größere Investitionen gemeinsam mit privaten Partnern umgesetzt werden sollen. In solchen Situationen kommt es darauf an, Zuständigkeiten, wirtschaftliche Interessen und rechtliche Rahmenbedingungen frühzeitig aufeinander abzustimmen.

Wir beraten öffentliche Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen, der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sowie bei Veränderungen von Organisations- und Personalstrukturen. Bei Infrastrukturvorhaben begleiten wir insbesondere gesellschafts- und vertragsrechtliche Strukturierungsfragen, Projekt- und Beteiligungsmodelle sowie die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Akteure. Im Rahmen von Public Private Partnerships und anderen öffentlich-privaten Kooperationen unterstützen wir bei der Entwicklung tragfähiger Vertrags- und Governance-Strukturen und bei der Verteilung von Aufgaben, Entscheidungsbefugnissen, wirtschaftlichen Risiken und langfristigen Verpflichtungen.

Öffentliche Projekte müssen nicht nur rechtlich belastbar sein, sondern über Jahre praktisch funktionieren. Unterschiedliche Entscheidungswege, langfristige Finanzierungs- und Leistungsbeziehungen sowie die Interessen öffentlicher und privater Beteiligter müssen deshalb bereits bei der Strukturierung berücksichtigt werden. Wir legen besonderen Wert auf klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Entscheidungsmechanismen und eine vertragliche Risikoverteilung, die dem jeweiligen Projekt entspricht. Ziel ist eine Struktur, die öffentliche Interessen wahrt und zugleich verlässliche Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit privaten Partnern schafft.

Schwerpunkte

  • 01Arbeitsrecht für öffentliche Arbeitgeber
  • 02Infrastruktur- und Projektstrukturen
  • 03Public Private Partnerships
  • 04Öffentliche Unternehmen und Kooperationen