Rechtsgebiet

Erbrecht

Erbrechtliche Gestaltung und Interessenvertretung für Unternehmer, Familien und Vermögensinhaber.

Wo Unternehmen, Beteiligungen oder größere Vermögen vererbt werden, reicht eine rein erbrechtliche Betrachtung meist nicht aus. Gesellschaftsverträge, steuerliche Folgen, Pflichtteilsansprüche und familiäre Interessen wirken unmittelbar aufeinander ein. Ohne abgestimmte Gestaltung können testamentarische Vorstellungen deshalb wirtschaftlich unerwünschte Folgen auslösen oder an bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen vorbeigehen.

Wir gestalten Testamente und Erbverträge, entwickeln Lösungen für unternehmerisch geprägte Nachlässe und beraten zu Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Auch bei bereits eingetretenen Erbfällen begleiten wir Erben, Pflichtteilsberechtigte und andere Beteiligte bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Bei Unternehmensvermögen beziehen wir insbesondere gesellschaftsrechtliche Strukturen und steuerliche Auswirkungen in die Gestaltung ein.

Im Mittelpunkt steht nicht das einzelne erbrechtliche Instrument, sondern die Frage, was mit dem Vermögen langfristig erreicht werden soll. Vermögensübergang, Versorgung, Kontrolle und Liquidität müssen zusammenpassen. Daraus entwickeln wir eine Struktur, die rechtlich tragfähig ist und die tatsächlichen Interessen der Beteiligten berücksichtigt.

Schwerpunkte

  • 01Testament und Erbvertrag
  • 02Unternehmerische Nachfolge
  • 03Pflichtteilsrecht
  • 04Erbrechtliche Auseinandersetzungen

Ansprechpartner

  • Bernhard ReindlRechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht