Lösung
Unternehmensverträge
Zentrale Verträge zwischen Gesellschaften so gestalten, dass wirtschaftliche Steuerung und gesellschaftsrechtliche Anforderungen zusammenpassen.
Mit zunehmender Unternehmensgröße entstehen rechtliche Beziehungen nicht mehr nur zu Kunden und Lieferanten, sondern auch innerhalb einer Unternehmensgruppe. Leistungs-, Finanzierungs- und Ergebnisströme zwischen verbundenen Gesellschaften benötigen klare vertragliche Grundlagen. Bestimmte gesellschaftsrechtliche Unternehmensverträge greifen dabei besonders tief in die rechtliche Selbstständigkeit der beteiligten Gesellschaften ein.
Wir beraten bei der Gestaltung und Umsetzung konzerninterner Verträge sowie insbesondere bei Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen. Dabei sind gesellschaftsrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen, Minderheitenschutz, steuerliche Zielsetzung und die tatsächliche Durchführung aufeinander abzustimmen. Auch bestehende Vertragsstrukturen überprüfen wir im Zusammenhang mit Umstrukturierungen oder Veränderungen innerhalb einer Unternehmensgruppe.
Verträge innerhalb eines Unternehmensverbunds müssen wirtschaftliche Realität und rechtliche Struktur übereinanderbringen. Wir betrachten deshalb nicht nur das einzelne Dokument, sondern seine Funktion im Gesamtgefüge und die Folgen für Gesellschaften, Gesellschafter und steuerliche Struktur.
Schwerpunkte
- 01Beherrschungsverträge
- 02Gewinnabführungsverträge
- 03Konzerninterne Vertragsbeziehungen
- 04Steuerliche Organschaft
Ansprechpartner
- Harald BossmannRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Sebastian-Johannes MeierRechtsanwalt
- Bernhard ReindlRechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
