Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Beratung für Unternehmen – von der Gestaltung belastbarer Strukturen bis zur Umsetzung schwieriger Personalentscheidungen.
Arbeitsrechtliche Fragen entstehen selten isoliert. Neue Vergütungsmodelle, Veränderungen in der Organisation, der Einsatz von Führungskräften oder die Trennung von Mitarbeitern haben regelmäßig unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb. Je früher die arbeitsrechtlichen Folgen in unternehmerische Entscheidungen einbezogen werden, desto größer ist der Gestaltungsspielraum. Das gilt für einzelne Arbeitsverhältnisse ebenso wie für Maßnahmen, die ganze Bereiche oder Belegschaften betreffen.
Wir beraten Arbeitgeber bei der Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Vergütungs- und Beteiligungsmodellen, Restrukturierungen sowie bei Trennungsprozessen. Wir begleiten Verhandlungen mit Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretungen und vertreten Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren. Bei gesellschaftsrechtlich oder steuerlich geprägten Fragestellungen – etwa bei Geschäftsführern, Managementbeteiligungen oder Umstrukturierungen – betrachten wir die Schnittstellen von Anfang an mit.
Arbeitsrechtliche Beratung muss praktikabel sein. Wir bewerten deshalb nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern auch, welche Lösung organisatorisch umsetzbar ist und welche Folgen sie für das Unternehmen hat. Ziel ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage, bevor Maßnahmen kommuniziert oder umgesetzt werden.
Schwerpunkte
- 01Arbeits- und Dienstverträge
- 02Restrukturierung und Personalabbau
- 03Vergütung und Beteiligungsmodelle
- 04Kündigung und Prozessführung
Ansprechpartner
- Harald BossmannRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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