Rechtsgebiet

Immobilienrecht

Rechtliche Beratung rund um Erwerb, Nutzung, Strukturierung und Verwertung unternehmerisch geprägter Immobilien.

Immobilien sind häufig zugleich Investition, Betriebsgrundlage und wesentlicher Vermögenswert. Rechtliche Entscheidungen wirken deshalb unmittelbar auf Finanzierung, Rendite, Haftung und unternehmerische Flexibilität. Das gilt beim Erwerb und Verkauf ebenso wie bei der langfristigen Vermietung oder bei der Einbindung von Immobilien in Gesellschafts- und Vermögensstrukturen.

Wir begleiten Immobilientransaktionen, gestalten und prüfen gewerbliche Miet- und Nutzungsverträge und beraten bei der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Immobilienvermögen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Verbindung von Immobilie, Betrieb und Eigentümerstruktur. Bei Unternehmenstransaktionen und Nachfolgestaltungen klären wir, welche Rolle betrieblich genutzte oder separat gehaltene Immobilien in der Gesamtstruktur spielen sollen.

Der rechtliche Vertrag ist dabei nur ein Teil der Entscheidung. Entscheidend sind wirtschaftliche Nutzung, Risikoverteilung und langfristige Handlungsfähigkeit. Unsere Beratung setzt deshalb bei der Funktion der Immobilie innerhalb des Unternehmens oder Vermögens an und entwickelt daraus die passende rechtliche Gestaltung.

Schwerpunkte

  • 01An- und Verkauf von Immobilien
  • 02Gewerbliche Mietverträge
  • 03Immobiliengesellschaften
  • 04Immobilien in Unternehmensstrukturen

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