Rechtsgebiet
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrechtliche Beratung von der Gründung und Strukturierung bis zum Gesellschafterkonflikt und zur Transaktion.
Gesellschaftsrecht legt fest, wie unternehmerische Macht, wirtschaftliche Beteiligung und Verantwortung verteilt werden. Diese Fragen werden bei der Gründung häufig unterschätzt und gewinnen spätestens bei Wachstum, neuen Gesellschaftern, Nachfolge oder Konflikten erheblich an Bedeutung. Gute gesellschaftsrechtliche Strukturen schaffen deshalb nicht nur Rechtssicherheit. Sie definieren Entscheidungswege, schützen Interessen und verhindern Blockaden.
Wir beraten bei der Wahl und Gestaltung von Gesellschafts- und Holdingstrukturen, entwickeln Gesellschaftsverträge und Beteiligungsmodelle und begleiten Veränderungen im Gesellschafterkreis. Dazu gehören Umwandlungen, Anteilsübertragungen und Unternehmenstransaktionen ebenso wie die rechtliche Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen betrachten wir dabei gemeinsam.
Entscheidend ist, dass die rechtliche Struktur zum Unternehmen und zu seinen Gesellschaftern passt. Wir ordnen Gestaltungsmöglichkeiten nach ihren wirtschaftlichen Folgen, machen Konfliktpotenziale sichtbar und entwickeln Regelungen, die nicht nur bei der Unterzeichnung funktionieren, sondern auch dann, wenn Interessen später auseinandergehen.
Schwerpunkte
- 01Gesellschafts- und Holdingstrukturen
- 02Gesellschaftsverträge und Beteiligungen
- 03Umwandlungen und Transaktionen
- 04Gesellschafterstreit
Ansprechpartner
- Sebastian-Johannes MeierRechtsanwalt
- Bernhard ReindlRechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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