Branche & Zielgruppe
Ärzte & Gesundheitswesen
Gesellschafts-, Vertrags- und Arbeitsrecht für Ärzte und medizinische Einrichtungen in einem stark regulierten wirtschaftlichen Umfeld.
Ärztliche Tätigkeit ist zugleich freier Beruf, wirtschaftliches Unternehmen und Teil eines regulierten Versorgungssystems. Kooperationen, Praxisübernahmen und medizinische Versorgungsstrukturen müssen deshalb berufs-, gesellschafts-, vertrags- und steuerrechtliche Anforderungen miteinander verbinden. Auch Personal und Nachfolge gewinnen mit zunehmender Größe medizinischer Einrichtungen an Bedeutung.
Wir beraten bei Praxis- und Beteiligungsstrukturen, Kooperationen, Praxisübertragungen und gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Darüber hinaus gestalten wir Arbeits-, Gesellschafts- und sonstige Unternehmensverträge und begleiten Nachfolgeprozesse. Soweit spezialgesetzliche medizinrechtliche oder zulassungsrechtliche Fragen betroffen sind, müssen diese in die jeweilige Struktur einbezogen werden.
Gerade im Gesundheitswesen kann eine gesellschaftsrechtlich attraktive Lösung an regulatorischen Grenzen scheitern. Wir achten deshalb darauf, wirtschaftliche Zielsetzung und berufsrechtliche Rahmenbedingungen früh miteinander abzugleichen und die Struktur nicht erst nach Abschluss der Verhandlungen zu korrigieren.
Schwerpunkte
- 01Praxis- und Beteiligungsstrukturen
- 02Praxisübertragung und Nachfolge
- 03Kooperationen und Gesellschaftsverträge
- 04Arbeits- und Dienstverträge
